Bundestag beschließt Baurechtsnovelle

Das von Bundesbauministerin Hendricks vorgeschlagene Gesetzespaket gibt Kommunen neue Instrumente für eine wachstumsorientierte Stadtentwicklungspolitik an die Hand. Herzstück der Reform ist die neue Gebietskategorie “Urbanes Gebiet”.

Neben zahlreichen zahlreichen Neuregelungen, z.B. zum beschleunigten Verfahren im Außenbereich  oder Klarstellung der sogenannten Einheimischenmodelle ist insbesondere die Einführung der neuen Baugebietskategorie „Urbane Gebiete“ sehr zu begrüßen.

Die Einführung dieser neuen Baugebietskategorie soll entsprechend dem Wohnraumbedarf in den urbanen Räumen Rechnung tragen und zu der Idee der „Nutzungsgemischten Stadt der kurzen Wege“ beitragen.

Gegenüber den herkömmlichen Gebietskategorien wie Wohngebiet, Gewerbegebiet und Mischgebiet schafft das “Urbane Gebiet” mehr Gestaltungsspielraum. Die neue Gebietskategorie erlaubt es, dichter und höher zu bauen.

Mit der vorgesehenen Änderung der Baunutzungsverordnung soll auch eine Änderung der TA Lärm einhergehen. Die TA Lärm soll zukünftig für das urbane Gebiet um drei dB(A) höhere Werte als für das Mischgebiet vorsehen. Das Gesetz sieht ferner in § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB eine Ergänzung vor, mit der die nach geltender Rechtslage bestehenden Möglichkeiten der Gemeinden, innerhalb der immissionsschutzrechtlichen Richtwerte (zusätzlich) passive Schallschutzmaßnahmen festzusetzen, bekräftigt werden. Als Ergebnis einer planerischen Abwägung soll durch entsprechende Festsetzungen zusätzlich zum Immissionsschutzrecht (TA Lärm-Richtwerte für urbane Gebiete) Innenraumlärmschutz ermöglicht werden.

Mit der Novellierung des Baugesetzbuches können mögliche Hürden bei der Nachverdichtung, auch in Holzbauweise, in den Städten abgebaut werden.

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