Lizenzeneinräumungsvereinbarung

  1. 1. Der Unterzeichner räumt dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW ein einfaches Nutzungsrecht an den kostenfrei überlassenen Fotos, Filmen, Dateien und Dateisequenzen ein. Der Unterzeichner bestätigt, Inhaber bzw. zur Erteilung von Unterlizenzen Berechtigter der Rechte an den überlassenen Inhalten zu sein. Der Unterzeichner wird dem Landesbetrieb die Inhalte in einem geeigneten Datenformat überlassen.
  2. 2. Die Lizenz erstreckt sich auch darauf die überlassenen Fotos und Filme zu bearbeiten, aufzuarbeiten, zu kopieren, zu speichern, sowie auf Internetseiten, insbesondere der Webseite bauen-mit-holz.nrw, zu verwenden.
  3. 3. Die Lizenzeinräumung ist unbefristet und gilt weltweit. Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW ist berechtigt, befristete, aber unbeschränkte Unterlizenzen an Körperschaften und Unternehmen zu erteilen, die einen gemeinsamen Zweck mit dem Landesbetrieb verfolgen.
  4. 4. Rügen Dritte eine Lizenzverletzung ist der Unterzeichner verpflichtet, dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW auf erste Anfrage die übertragende Lizenzberechtigung nachzuweisen.

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